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AGB

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen [kurz: AGB].

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dr. Felge – eine Marke der Mobility Service 38 GmbH

I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für den Verkauf, die Bearbeitung und die Lieferung der Ware gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der jeweiligen Vertragspartner gelten nicht. Solche Bedingungen können nur wirksam sein, wenn die Mobility Service 38 GmbH diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Anderslautenden Geschäftsbedingungen der Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

II. Angebote, Auftragsbestätigungen, Preise

1. Die bloße Abbildung der Angebote stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar. Das gilt auch, soweit Angebote der Mobility Service 38 GmbH online abgebildet und angeboten werden. Alle Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend. Die Eingangsbestätigung und/oder die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellen keine verbindlichen Auftragsannahme durch die Mobility Service 38 GmbH dar. Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn eine Auftragsbestätigung schriftlich erfolgt ist.

Unwesentliche technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Online Angaben sind genauso unschädlich wie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen, welche im Zuge des technischen Fortschritts erfolgen. Hieraus können keine Rechte gegen die Mobility Service 38 GmbH hergeleitet werden.

2. Die Beachtung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bei der Verwendung der erhaltenen Ware obliegt allein dem Kunden.

3. Unsere Preise verstehen sich ab Auslieferungslager bzw. ab Verkaufs- oder Produktionsstätte ausschließlich Fracht und Zoll, zuzüglich der am Liefertag gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Nur bei Abnahme der bestätigten Menge gelten zuvor bestätigte Preise.

III. Versand, Gefahrübergang

1. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus. Bei Lieferungen frei Haus übernehmen wir jedoch eine auf den jeweiligen Warenwert begrenzte Haftung für unmittelbare Transportschäden, sofern diese Schäden durch eigene Mitarbeiter verursacht wurden.

2. Der Käufer hat etwaige Transportschäden unverzüglich auch dann bei uns anzuzeigen, wenn wir für den Transport nicht verantwortlich sind.

3. Ersatzansprüche bei Transportschäden: Quittieren Sie den Erhalt der Ware erst nach der Prüfung der Ware und Verpackung auf einwandfreien Zustand. Sollte dies nicht der Fall sein, lassen Sie sich dies unbedingt vom Fahrer bestätigen. Fehlmengen, falsche Artikel, beschädigte Waren, etc. sind uns umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen mitzuteilen. Verdeckte Transportschäden sind uns spätestens innerhalb von 3 Tagen nach der Lieferung mitzuteilen. Bei Nichtbeachtung können Schäden an der Ware nicht anerkannt werden.

IV. Liefertermine, Lieferung, Leistung und Rücktritt

1. Bestätigte Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Die Lieferfrist beginnt nach Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller hierfür erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Käufer zu machenden Angaben sowie nach Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt auch dann als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt unseren Firmensitz bzw. die angegebene Versandstation verlässt oder die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist, die Ware aber ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.

2. Bei Verzug kann der Kunde – sofern er einen dadurch entstandenen Schaden glaubhaft machen kann, eine Entschädigung von je 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises der Lieferungen verlangen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

3. Nach Ablauf einer von der Gegenseite bei Lieferverzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Andere über die in Art. 3 und 4 hinausgehende Ansprüche sind bei Lieferverzug ausgeschlossen.

4. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt z.B. Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Der Käufer hat auch Teillieferungen in zumutbarem Umfang entgegenzunehmen.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Die Mobility Service 38 GmbH behält sich das Eigentum an den von ihr verkauften Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

2. Die Vorbehaltsware darf vom Käufer nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs und unter der Bedingung veräußert werden, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Der Käufer tritt seine Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware zur Sicherheit für alle uns im Zeitpunkt der Weiterveräußerung gegen den Käufer zustehenden Ansprüche bereits jetzt an uns ab. Der Käufer ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Ermächtigung des Käufers kann jedoch widerrufen werden, falls der Käufer mit seinen Zahlungen an uns in Verzug gerät. In diesem Fall sind wir bevollmächtigt, im Namen des Käufers dessen Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Abnehmer die erforderlichen Auskünfte zu geben, insbesondere die Abnehmer zu benennen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

3. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.

4. Irgendeine Beeinträchtigung der Vorbehaltsware ist uns ebenso bekannt zu geben wie Zugriffe Dritter darauf. Erlischt die Weiterveräußerungsbefugnis, ist der Käufer auf unser Verlangen verpflichtet, uns Auskunft über den Bestand der Vorbehaltsware zu erteilen und diese Ware auf unsere Aufforderung hin herauszugeben. Zur Durchsetzung unseres Herausgabeanspruches sind wir auch berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb des Käufers zu betreten und die Vorbehaltsware an uns zu nehmen. Des Weiteren sind wir berechtigt, die herausgegebene Vorbehaltsware zur Befriedigung unserer Ansprüche zu verwerten, sobald wir entweder vom Vertrag zurückgetreten oder die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung eingetreten sind.

5. Übersteigt der Wert aller unserer Sicherungsrechte den Wert unsere Ansprüche gegen den Käufer um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, darüber hinaus bestehende Sicherheiten freizugeben.

VI. Zahlung

1. Der Versand erfolgt in aller Regel gegen Vorkasse. Andernfalls sind Forderungen aus unseren Rechnungen, sofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens binnen vierzehn Tagen nach Zugang der Rechnung netto (ohne Abzug) zu zahlen. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer ausschließlich auf die in unserer Rechnung aufgeführten Konten zu leisten.

2. Wir sind trotz anderweitiger Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3. Im Falle des Verzuges berechnen wir Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens, bleibt vorbehalten.

4. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die Restschuld fällig zu stellen.

5. Gegenüber unseren Forderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

VII. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt. Angaben zu der Ware – auch die Bezugnahme auf DIN- oder ISO- Normen, Richtlinien oder andere inländische oder ausländische Qualitätsnormen, sowie auch zur Verfügung gestellte Analysen oder die Beschreibung von physikalischen Eigenschaften unserer Waren – sind dabei keinesfalls als Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 S. 1 BGB zu verstehen, es sei denn, etwas anderes wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Kunde hat Sachmängel unverzüglich schriftlich zu rügen.

Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet die Mobility Service 38 GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

VIII. Haftung

1. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit nicht eine der nachfolgend ausgeführten Einschränkungen greift. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder einer unserer Erfüllungsgehilfen schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist der Schaden der Höhe nach begrenzt auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2. Die von der Mobility Service 38 GmbH vertriebenen Räder, bzw. Felgen und Reifen sind ausschließlich für die Benutzung im Straßenverkehr gem. StVZO entwickelt, hergestellt und geprüft. Eine Verwendung der Produkte in anderer Form außerhalb des Straßenverkehrs geschieht deshalb ausschließlich auf das Risiko des Benutzers. Schäden und Folgeschäden, die auf eine Verwendung im Sporteinsatz zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Gewährleistungsbestimmungen und gehen ausschließlich zu Lasten des Verwenders.

3. Werden Felgen oder Räder auf den ausdrücklichen Kundenwunsch von der Mobility Service 38 GmbH in einer Weise bearbeitet oder verändert, die über eine reine Oberflächenbearbeitung hinausgeht, erlischt die Betriebserlaubnis. Die Felgen dürfen nicht mehr im Bereich der StVZO eingesetzt werden. Der Kunde entbindet die Mobility Service 38 GmbH ausdrücklich von jeglicher Haftung. Die Verantwortung für evtl. notwendige TÜV-Eintragungen liegt beim Kunden.

IX. Vertragsänderungen, Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Unsere Mitarbeiter und Vertreter sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen, mündliche Zusagen zu geben oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderung des Vertrages zu treffen. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Der Käufer wird gemäß § 33 BDSG darauf hingewiesen, dass seine Daten von uns gespeichert werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung des BDSG.

X. Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist soweit gesetzlich zulässig Wolfsburg.